Hallo,
ich hab da noch so ein zwei Rezepte, unter anderem eins von nem Zettel an einer Bols Flasche, die nicht in der Datenbank sind, die ich aber öfter mache und die mir recht gut schmecken. Darf ich solche Rezepte einfach veröffentlichen, auch unter dem original Namen, oder können Rezepte auch Urheberrechtsgeschützt sein?
Hallo,ich hab da noch so ein zwei Rezepte, unter anderem eins von nem Zettel an einer Bols Flasche, die nicht in der Datenbank sind, die ich aber öfter mache und die mir recht gut schmecken. Darf ich solche Rezepte einfach veröffentlichen, auch unter dem original Namen, oder können Rezepte auch Urheberrechtsgeschützt sein?
Solange du es nicht als Eigenkreation verkaufst :P
Nein hier stehen auch glaub ich genug Cocktailrezepte aus Büchern drin^^
Aber die Frage ist interessant...
Also prinzipiell ist die Zusammensetzung eines Cocktails doch eine Eigenleistung, also geistiges Eigentum oder?
Und damit auch geschützt... oder kann man Beispielsweise einen Cocktail von einem bekannten Barmeister abschwatzen und dann in seiner eigenen Bar als "Bar-Spezial"-Cocktail verkaufen?
Davon mal abgesehen dass der Barmeister da sicherlich nicht erfreut wäre, aber kann er mich dann dafür belangen?

Naja, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Die Welt ist schon verrückt. Das mit dem Geistigen Eigentum sehe ich nämlich ähnlich, eigentlich ist es ja kein Unterschied ob jemand der gut mit Worten umgehen kann ein Lied schreibt, oder jemand der einen guten Geschmack hat und gut mit Zutaten umgehen kann ein Rezept kreiert. 
Nun, ich sehe es etwas anders. Ich bin nebenher auch noch in einem Kochforum tätig (ja, ich koche auch neben dem Mixen), da gab´s eine ganz ähnliche Diskussion.
Sind also Rezepte von Bratkartoffeln oder Erbsensuppe geschützt, nur, weil sie irgendjemand irgendwann mal aufgeschrieben hat ? Fazit dieser Debatte: nein, sind sie nicht. Rezepte sind tradionell überliefert, egal, wer es schriftlich verfasst hat. Bis auf wenige, urheberrechtlich geschützte, die aber meist nirgendwo nachzulesen sind. Man kann da also durchaus freizügig mit umgehen. Im Zweifelsfall wurde angeraten, nicht wortwörtlich abzuschreiben und eine Zutat geringfügig zu verändern. Ich denke, das kann man auch hierher übertragen.
ich denke auch, in der realität sind die grenzen fließend^^
und ansonsten...
"Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Nichtsdestotrotz, eine juristisch gesehen interessante Frage, nur kenn ich keinen Juristen^^
Nun, im Kochforum haben wir einen Hobbykoch, der Jurist ist. Von genau diesem stammen die Tipps. Vorsicht nur bei Bildern, die sind wirklich urheberrechtlich geschützt (jedes einzelne, egal, von wem).
Ja die Fotoprobleme hab ich dank meines Nebenjobs bei ner Lokalredaktion auch...
...(ja, ich koche auch neben dem Mixen), ...
Ich koche meist vor dem Mixen. Ich kann das leider nicht parallel. Bin aber von Deiner besonderen Fähigkeit schwer beeindruckt. 
Seit ich aus Versehen mal das Schnitzel mitgeshaket habe, koche ich nicht mehr während des Mixens 
Sind also Rezepte von Bratkartoffeln oder Erbsensuppe geschützt, nur, weil sie irgendjemand irgendwann mal aufgeschrieben hat ? Fazit dieser Debatte: nein, sind sie nicht. Rezepte sind tradionell überliefert, egal, wer es schriftlich verfasst hat. Bis auf wenige, urheberrechtlich geschützte, die aber meist nirgendwo nachzulesen sind. Man kann da also durchaus freizügig mit umgehen. Im Zweifelsfall wurde angeraten, nicht wortwörtlich abzuschreiben und eine Zutat geringfügig zu verändern. Ich denke, das kann man auch hierher übertragen.
Wenn man das rezept also verändern muss, gibt es ja daraus folgernd doch das rezept als geistiges Eigentum. Da bei traditionellen Gerichten ja der verfasser unmöglich zu ermitteln ist, gibt es ja da auch kein urheberrecht. Die frage ist doch wenn ein zweifelsfrei neues rezept rauskommt, ob das theoretischen Anspruch auf copyright hat.
Ich persönlich sehe das wie marko, dass ideen nich von anderen kommerziell vermarktet werden dürfen. Ich schätze auch dass das rechtlich so sein wird. wenn ich jetzt ein super rezept "erfinde" das zweifelsfrei mich als Ideengeber identifiziert darf barcardi nicht damit in serienproduktion gehen. Die Sache ist halt dass die dann auch einfach "eine zutat leicht verändern" damit hat es sich dann.
Aber da wir diese ja eh nur privat nutzen ist da eh unwichtig. Ausserdem haben die Likörproduzenten ja Interesse daran Rezepte mit ihren Produkten unters Volk zu bringen; beschweren werden die sich sicher nicht 
Ich habe auch ein paar Daten dazu auf http://www.irights.de/index.php?id=525 gefunden und kurz zusammengefasst:
einzelne Rezepte kann man übernehmen
bei Sammelwerken aber nur eine geringfügige Anzahl
Beschreibungen darf man auch übernehmen wenn sie nicht poetisch, künstlerisch verfasst sind
** wenn dies der Fall ist, kann man sie aber umschreiben
Gruß,
Thomas