Also ich glaub, dann muss ich passen ... 
Bei dem geringen Alkoholgehalt stoße ich immer wieder nur auf KräuterWEINE, speziell aus der Abtei Beuron, die einen Artischocken-Wein mit 11,5% und einen Melissen-Wein mit 14% anbieten ... Diese sind sowieso nich gemeint, damit bin ich erst mal am Ende mit meinem Latein ...



Ute ich habe mein Kräuterverzeichnis auch durchgewälzt und komme auch auf keinen Magenbitter, Magenlikör, Kräuterbitter oder Kräuterlikör mit so einem geringen Alkoholgehalt...ich denke es ist eine spezielle lokale Alkoholika die kaum bekannt ist ich forsche nun mal etwas im WEB doch glaube da stosse ich auf Leere 
also ich gebe auch auf also so einen speziellen Kräuter kenne ich nicht und ist mir auch nicht untergekommen bisher und egal welche Suchmaschine ich auch beauftragte keine kam bei den Kombinationen mit 12,5% zu einem Ergebnis. Ich bin geschlagen, bin ja mal gespannt wer den kennt !!!!! 


Hätte ich nicht gedacht, daß das so schwer ist...
Gut, dann aber was wirklich ganz einfaches - es gibt in D eine Sektkellerei, deren Gründer ganz massiv an der Entwicklung der Champagnerproduktion beteiligt war. Welche? Und mit welchem weltberühmten Champagnerhaus war er in Verbindung zu bringen? Und welche Besonderheit zeichneten seine *deutschen* Sekte mal aus?


Davon habe ich ja noch nie gehört-
Von Herbilis oder von dem Sekt? 


Von Herbilis.
Sekt?


Sekt?


In p.k`s Frage geht es um Sekt

Hätte ich nicht gedacht, daß das so schwer ist...
Gut, dann aber was wirklich ganz einfaches - es gibt in D eine Sektkellerei, deren Gründer ganz massiv an der Entwicklung der Champagnerproduktion beteiligt war. Welche? Und mit welchem weltberühmten Champagnerhaus war er in Verbindung zu bringen? Und welche Besonderheit zeichneten seine *deutschen* Sekte mal aus?


Ja schon klar, das sollte ein Scherz sein. 





Hätte ich nicht gedacht, daß das so schwer ist...
Allerdings war's das ... und dazu noch *sehr speziell*, ich hab auch noch niemals zuvor von diesem 'Herbilis' gehört. Im übrigen frage ich mich, ob ein Alkoholanteil von nur 12,5% Vol überhaupt noch die Bezeichnung 'Likör' zulässt ...


1. Welche?
2. Und mit welchem weltberühmten Champagnerhaus war er in Verbindung zu bringen?
3.Und welche Besonderheit zeichneten seine *deutschen* Sekte mal aus?
Lösung:
1. Die Kellerei Georg Christian Kessler, gegründet 1836 in Esslingen am Neckar.
2. Der Name Georg Christian Kessler ist eng mit dem berühmten Champagnerhaus Veuve Cliquot – Ponsardin verknüpft, wo er in 20 Jahren bis zum Geschäftsführer und Teilhaber aufstieg.
3. Sorgsame Flaschengärung gibt Kessler Sekt die Zeit, sich voll zu entfalten und sein feines Mousseux zu entwickeln. In tiefen und alten Kellergewölben reift der Sekt bis zu 3 Jahren auf der Hefe.
Stimmt's?!?

Hi Ute,
fast perfekt gelöst! Aber 3. stimmt noch nicht; es gibt einige die 3 Jahre gären lassen. Die Besonderheit wird inzwischen auch nicht mehr praktiziert.
Nochmal zum Herbilis: eigentlich läßt es die Bezeichnung Kräuterlikör nicht zu. Deshalb wollte ich ja auch die Gattung "Kräuterbitter" hören 


Hallo Ute, ich gratuliere schon einmal denn es muss die richtige Antwort sein denn anders kenne ich das auch nicht und ich wohne schliesslich und endlich in Metzingen einer Nachbarstadt Esslingens !!!!! 
Hier geht am WE das 8 Tägige Weinfest wieder los !!!!!
Ich habe mal eine Aufgabe so ganz am Rande aus, läuft ausser Wertung:
Wofür steht die Stadt Metzingen denn noch, was ist es was Historisch einmalig in Deutschland ist ????? Tipp Denkmalschutz
und siehst es ist so wie ich schon sagte p.k hat ein sehr spezielles Rätsel gehabt
schliesslich gibt es den Herbilitis nur bei denen im Internet, ich habe von dem nix gehört und wüsste auch nicht wozu ich den Italiener verwenden sollte
nunja er hat mich auch noch auf die falsche Fährte geführt denn die Aussage es handelt sich um einen Kräuterbitter
es ist doch schliesslich und endlich scheint es ein Likör
was solls 12,5% Alkohol halt nicht wirklich wichtige Spirituose nix für Cocktail 
Also denk Dir schon ma ein gutes Rätsel aus 
na Ute meinte bestimmt das der Deutsche Sekt von Kessler aus reinen Chardonay Weinen hersgestellt wird nach der Methode Traditionell von hand geschüttelt und im Gewölbekeller unter dem Marktplatz gelagert wird 
Auch nicht. Aber es hat was mit den verwendeten Trauben zu tun. Nebenbei: Kessler verwendet nicht nur Chardonnay.


Kessler nannte seinen Sekt Kessler Hochgewächs und das dürfen sie nun nicht mehr da der Begriff Riesling Hochgewächs in Deutschland geschütz ist und die Verbraucher irregeführt würden da sie denken es handele sich um Riesling Trauben die allein im Sekt sind, Kessler verwendet aber zusätzlich auch Chardonnay Trauben für seinen Sekt
auch wenn kessler die Bezeichnung Kessler Hochgewächs als Besitzstand seit 1952 geschützt hat
oder meinst Du die Bezeichnung Cuveé
Schließlich hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Langguth, Slg. 1995, I-1737) in bezug auf Artikel 40 der Verordnung Nr. 2392/89, der nahezu denselben Wortlaut hat wie Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92, in Randnummer 28 entschieden, daß eine Marke nicht deshalb, weil sie in auffälliger Weise präsentiert wird, als geeignet angesehen werden kann, Verwechslungen oder eine Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, hervorzurufen, und zwar auch dann nicht, wenn sie ein Wort enthält, das nach der in Rede stehenden Regelung als Angabe in der Bezeichnung eines Qualitätsweins b. A. verwendet werden kann. Der Gerichtshof hat in Randnummer 29 hinzugefügt, daß mit dieser Bestimmung in erster Linie ein Verbot der Verwendung in Täuschungsabsicht bezweckt wird. Aus diesem Urteil geht hervor, daß die Verwendung einer Marke nur dann als geeignet angesehen werden kann, Verwechslungen oder eine Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, hervorzurufen, wenn anhand der Auffassungen oder Gewohnheiten der betroffenen Verbraucher festgestellt wird, daß tatsächlich die Gefahr einer Beeinflussung ihres wirtschaftlichen Verhaltens besteht.
Nach allem ist auf die erste Frage zu antworten, daß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2333/92 so auszulegen ist, daß für die Anwendung des Verbotes dieser Bestimmung die Feststellung nicht genügt, daß eine Marke, die ein Wort enthält, das in der Bezeichnung eines der in dieser Bestimmung genannten Erzeugnisse enthalten ist, als solche mit dieser Bezeichnung verwechselt werden kann. Daneben muß nachgewiesen werden, daß die Verwendung der Marke tatsächlich geeignet ist, die angesprochenen Verbraucher irrezuführen und daher ihr wirtschaftliches Verhalten zu beeinflussen. Hierbei muß das nationale Gericht darauf abstellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher diese Angabe wahrscheinlich auffassen wird.
Zur zweiten Frage
39 Da die erste Frage verneint worden ist, ist die zweite Frage gegenstandslos.