Triobar schau einfach mal beim Bundesamt rein dann kannst sehen dass zB der Pina Colada oder andere geschützt sind. Wenn Du also einen Pina Colada hier eintragen lässt, muss er dem Gebrauchsmuster bzw dem Geschmacksmuster entsprechen dass sich der Marken-Namensschutznehmer hat eintragen lassen. Verstösst Du dagegen und keiner merkt es, ok dann gibt es auch keine Probleme nur wenn der Patentanwalt des Schutznehmers den Vorgang mitbekommt und er vermutet dass Du damit irgendetwas anderes erreichen möchts ausser dem was als Schutzfreigabe vorgeseh ist da kannst mit zumindest einer Unterlassungsklage rechnen. Und so haben sich einige Patent- und Namensschutzanwälte sowie grosse Firmen die Rechte zumindest in Deutschland (und hier bewegen wir uns nun mal im Rechtsraum) sichern lassen unter verschiedenen Vorgaben (Gastro, Bücher, Muster usw.) Schau Dir die Seite mal an und Du wirst staunen: www.dpma.de
