arbeiten in einer cocktailbar

Von 04. Feb, 18:09 Uhr 23450 Aufrufe 170 Beiträge
04.02.2007, 19:09

hallo,

ich weiß zwar nicht ob das hierhergehört, aber darf man mit 16 schon in einer cocktailbar arbeiten? wenn ja, mit welchen einschränkungen? die bar gehört einem bekannten, der bis jetzt keine cocktails anbietet, was aber durchaus im sommer möglich wäre.. greetz wink

was ich vlt noch erwähnen sollte, dass die bar in einem modegeschäft steht grins

04.02.2007, 19:13

Boahr, da bin ich völlig überfragt. Aber rein aus dem Bauch heraus, würd ich sagen, daß Die-/Derjenige sicher nix mit Alkohohl und Tabak zu tun haben darf. verwirrt

Grüße wink

04.02.2007, 19:19

Warum eigentlich nicht? Als Azubi- Kellner muss man ja auch nicht erst achtzehn sein, sondern kann mit 16 schon eine Lehre anfangen. Man serviert die alkoholischen Getränke ja nur und trinkt sie nicht selber. Was aber auf jeden Fall eingehalten werden muss, ist das Jugendschutzgesetz. Weiß das in Moment nicht auswendig, aber da kann man sicherlich irgendwo nachschlagen, wie lange man abends arbeiten darf, wieviele Stunden Pause usw. Wenn es sich um reine Serviertätigkeit handelt und die Gesetze des Jugendschutz eingehalten werden, denke ich, spricht nichts gegen eine Arbeit in einer Cocktailbar.hmm

Grußwinkwink

04.02.2007, 19:31

okay danke, werd mich nochmal woanders informieren, aber wenn ihr mehr wisst, dürft ihr euch ruhig trauen und es posten zwinker

04.02.2007, 20:35

Du darfst erst mit 18 hochprozentige Getränke ausschenken soweit ich weiß...

04.02.2007, 20:56

Ja das hab ich auch gehört, wobei ich auch überfragt bin, ob man die machen darf und nur nicht servieren oder umgekehrt oder beides. verwirrt

04.02.2007, 21:30

Also du musst um spätestens 22.00h Feierabend machen. Darfst keinen Alkohol trinken und nicht ohne Aufsicht arbeiten.

wink Achim.

04.02.2007, 21:39

und wie ist das mit dem ausschenken?

04.02.2007, 21:43
Flo schrieb:
und wie ist das mit dem ausschenken?

Keine Ahnung aber ich glaube das es erlaubt ist, bin mir aber nicht sicher.

wink Achim.

04.02.2007, 21:47

Bin mir auch nicht sicher, würde aber sagen, das geht schon. Hauptsache, dass der Jugendliche kein Alkohol trinkt.hmm

Vllt aber darf der Jugendliche nur alkoholfreie Sachen ausschenken, das würde aber sein Tätigkeitsfeld sehr einschränken.

Grußwink

04.02.2007, 22:50

Also ich meine das mal gehört zu haben dass du nur sachen ausschenken darfst die du slebst trinken darfst

04.02.2007, 23:01

Wäre logisch finde ich! wink

04.02.2007, 23:24

Jugendliche dürfen Alkohol ausschenken sofern das für ihr Ausbildungsziel notwendig ist. ausschenken Der genaue Wortlaut [URLhttp://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%263538%26%26;;%26ARB%26]hier[/URL]

05.02.2007, 00:00

Na das ist ja mal eindeutig. grins

Grüße wink

05.02.2007, 11:08

joa vielen dank für euer engagement fröhlich das heißt also, dass man mit 16 dort arbeiten darf, wenn man sich an die Zeiten hält und nicht überfordert wird. geetings wink

05.02.2007, 11:26

Ich habe das so verstanden, dass wenn du eine Ausvildung machst, du den Alkohol ausschenken darfst.

05.02.2007, 22:02

Nein, da steht zB bei einer Ausbildung, das bedeutet nicht nur ausschließlich für eine Ausbildung. wink

05.02.2007, 22:46

Wie soll denn das Beschäftigungsverhältnis aussehen?

06.02.2007, 16:13

wird wahrscheinlich so aussehen, dass man die sachen, die der inhaber, bis jetzt an der Bar betreibt erklärt bekommt usw. aber das cocktailwissen muss man mehr oder weniger selbst mitbringen, da der inhaber da wohl nicht so viele erfahrungen und wissen hat...wink

06.02.2007, 23:39

Ich meinte eher ob du als Aushilfe eingestellt, als Azubi oder Ferienjob etc.? 'verwirrt'