Cocktailforum

Begrüssungsthread

Gestartet von 28. Dez, 20:44 Uhr
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30.01.2015, 18:12 #Bw1ejNHs

Hallo Leo, ich begrüße dich erst einmal ganz herzlich bei uns im Forum.stösschen

Bei der Kombination aus deinem Alter und deinem Usernamen hat es bei mir aber gerade überrascht gemacht. Um eine Vorbemerkung zu machen: Ich finde es durchaus in Ordnung, wenn man sich bereits in deinem Alter mit hochprozentigen Spirituosen beschäftigt, gerade auch wenn das Ziel der Genuss und nicht das Besäufnis ist. Den Konsum eines Cocktails mit einem leichten Alkoholgehalt finde ich durchaus vertretbar. Im Falle von Absinth ist diese Vertretbarkeit in meinen Augen aber nicht mehr gegeben. Das ist eine Spirituose, die man aufgrund des hohen Alkoholgehalts grundsätzlich mit großer Vorsicht behandeln sollte und in den Händen eines 16-jährigen hat die absolut nichts zu suchen! Falls die Sache mit dem Absinth also keine Provokation von deiner Seite aus ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), rate ich dir dringend, diese Spirituose in den Keller zu stellen und wieder rauszuholen, wenn du 18 bist (und natürlich sollte man auch dann noch sehr vorsichtig damit sein). Ansonsten können wir uns hier im Forum natürlich gerne über andere Dinge austauschen.

Liebe Grüße, Fabienewink

Zuletzt bearbeitet von am 30.01.2015, 18:14
30.01.2015, 18:29 #W99knier

Der absinth hat 1. nur 40 % weil meine Chems immoment im Keller stehen, und da war auch der 70er EtOH unvergällt dabei, und den trinke ich eig gar nicht ich mag nur die legenden und details die sich rund um diesen drink anhäufen.

Den bring ich nur manchmal als mitbringsel mit, genauso wie aufgesetzten oder selbst gemachten likör.

30.01.2015, 19:28 #wfM3d442

In der Regel begrüße ich neue Mitglieder recht herzlich.

Auf unseren Seiten gilt das Jugendschutzgesetz, das da für 16jährige sagt:

Bier erlaubt

Wein/Sekt erlaubt

Mix-Getränke mit Wein oder Bier erlaubt

Mix-Getränke mit Spirituosen verboten

Spirituosen verboten.

Solange Du dich an diese Regeln hälst, begrüße ich dich herzlich und habe Spaß mit uns. wink

30.01.2015, 19:56 #Lg0LexnE

Wo rrr Recht hat, hat er Recht. Hier nochmal der Original-Wortlaut des Gesetzes:

"Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht abgegeben werden. Ihnen darf auch der Verzehr dieser Getränke oder Lebensmittel nicht gestattet werden. Als Branntwein gelten durch Destillation hergestellte Spirituosen, die durch Destillation einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Vol.-% und von maximal 86 Vol.-% aufweisen."

Leider hat der Gesetzgeber es versäumt, die "geringfügige Menge" zu definieren. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die meisten alkoholischen Cocktails diese überschreiten.

Wenn du dich daran hälst, heisse ich dich auch herzlich willkommen. Es gibt übrigens genügend AF-Cocktails in unserer Datenbank.wink

30.01.2015, 20:24 #64aQxc3f

Okay, da bin ich schon mal froh, dass der Absinth nur 40% hat.

Was das Jugendschutz-Gesetz betrifft müssen wir aber auch nicht päpstlicher sein als der Papst. In der Vergangenheit sind ja auch schon User, die jünger als 18 waren aufgetaucht, und die wurden von den Diskussionen über Hochprozentiges auch nicht ausgeschlossen.wink

30.01.2015, 20:38 #QIPixJyV

Zu Diskussionen darüber gibt es kein Gesetz, sie sind also durchaus erlaubt und vielleicht auch ganz nützlich. Da kann meinetwegen auch der Kindergarten mitdiskutieren.lol

30.01.2015, 20:45 #BNhfpqVk

Wer weiß hinter welchem Username sich noch ein Kindergartenkind verbirgt.grinsätsch

Die Frage ist halt, wie es mit Empfehlungen aussieht. Ich hätte kein Problem einen 40%igen Rum zu empfehlen, einen Overproof allerdings schon.

30.01.2015, 21:02 #PWafaRxD

Fabiene_Boilley schrieb:
Die Frage ist halt, wie es mit Empfehlungen aussieht. Ich hätte kein Problem einen 40%igen Rum zu empfehlen, einen Overproof allerdings schon.

Das allerdings halte ich für inkonsequent. Entweder nach Jugendschutzgesetz nichts über 37,5%, oder Alles. Stimmt, wir wissen bei nahezu allen Usern nicht, wer sich hinter dem Nickname verbirgt und haben auch keinen Einfluss darauf, was der-/diejenige mit unseren Empfehlungen anfängt. Ich sehe aber auch zur Zeit keine Möglichkeit, das zu ändern. Da würde nur ein Alterscheck beim Registrieren helfen, das aber können nur unsere Webmaster in die Wege leiten. Andererseits würden wir damit jüngeren Usern die Möglichkeit nehmen, sich zumindest zu informieren. Schwierige Angelegenheit.

Zuletzt bearbeitet von am 30.01.2015, 21:02
30.01.2015, 22:58 #iscKssBN

Mir geht es nicht um das Jugendschutzgesetz, sondern darum, was man an Empfehlungen verantworten kann. Ich finde es gut, Jugendlichen in diesem Alter genussvolles und maßvolles Trinken näher zu bringen, das ist für mich der beste Schutz vor Besäufnissen. Besonders hochprozentige Spirituosen stellen für mich allerdings eine gewisse Gefahr dar, deshalb würde ich dafür keine Empfehlungen aussprechen.

30.01.2015, 23:17 #rQlxCDy0

Fabiene_Boilley schrieb:
Besonders hochprozentige Spirituosen stellen für mich allerdings eine gewisse Gefahr dar, deshalb würde ich dafür keine Empfehlungen aussprechen.

Deswegen das Jugendschutzgesetz. Der Argumentation kann ich zwar folgen, wir können nur nicht den Anschein erwecken, als wenn wir Alkoholkonsum unter Jugendlichen fördern.

Diskussionen sind natürlich jederzeit erlaubt. grins

Zuletzt bearbeitet von am 30.01.2015, 23:18
31.01.2015, 14:12 #N1bVWAq9

ist es denn hier erlaubt, wenn ich rezepte oder anregungen zu aufgesetzen und likören poste?

31.01.2015, 16:30 #JNzNMVu4

Aus meiner Sicht sollte das völlig unproblematisch sein.

Bevor du ein Rezept postest, schau' dir aber bitte unsere bereits in der Datenbank befindlichen Rezepte an. Es kommt häufig vor, dass neue User Rezepte einstellen, die es schon in gleicher oder sehr ähnlicher Form gibt.wink

01.02.2015, 10:26 #WUw8pN4L

Diskussionen sind erlaubt und wünschenswert, wir wollen ja die Genusskultur fördern, allerdings solltest du dich solange du minderjährig bist am besten mit denen Dingen beschäftigen, die du trinken darfst.

In diesem Sinne Willkommen im Forum! stösschen

01.02.2015, 19:56 #QnW6xZkp

ich beschäftige mich auch mit Chemie, und da sollte ich auch nix trinken, da hab ich mich schon dran gewöhnt grins

02.02.2015, 16:15 #JhRhws0k

Ist ja nicht mehr lange für Dich und wir sind über jeden froh, der Klasse über Masse stellt. fröhlich

03.02.2015, 15:07 #IeCTbSV0

Naja, da muss ich jetzt mal ein vot. sep. abgeben. Mich persoenlich interessiert das JSchG kein bisschen. Hat es jemals auch nur einen abgehalten? Nein. Es treibt die Leute nur zum Billigvodka.

P.S. meinen ersten Champagner hatte ich mit 5.

03.02.2015, 16:40 #kCw3Y0vd

Wir sollten nur ein wenig darauf achten, damit uns niemand auf's Dach steigt. Was außerhalb getan wird, muß ja sowieso jeder selbst entscheiden (und wird das letztendlich auch).

Zuletzt bearbeitet von am 03.02.2015, 16:40
03.02.2015, 17:12 #jITCcX50

Sicher. Ist ja auch ok, wenn wir gegen Komasaufen agieren. Ich moechte aber auch mit einem 16jaehrigen ueber Drinks reden koennen. Was waere die Alternative? Entweder er/sie bleibt bei der Billigvodkafraktion oder luegt bzgl. Alter. Ich habe eben eine Abneigung gegen erhobene Zeigefinger.

Zuletzt bearbeitet von am 03.02.2015, 17:15
03.02.2015, 19:22 #xisNp6rX

Nein, daß will ganz sicher niemand. Absinth und auch jeder andere "Nochnicht Volljährige" ist selbstverständlich gern hier gesehen und wir freuen uns sicher alle, wenn er auch bei uns bleibt. Das ist ganz klar.

03.02.2015, 19:58 #WzvVC2ux

Sehe ich auch so. Problematisch wird es aber, wenn ein Minderjähriger berichtet wie ihm Spirits schmecken die er noch nicht trinken darf und dann evtl. noch jemand sagt " toll das der dir schmeckt, probier doch auch mal XY". Reiner Meinungsaustausch ist natürlich erwünscht. wink