Ich finds nur schade, dass wir dagegen nichts unternehmen können - ist ja nicht ganz so einfach, da irgendwas zu beweisen, wenn die betroffenen Personen das abstreiten
Das stimmt, ich hatte es ja auch schon direkt angesprochen. Aber wenn diejenigen es abstreiten haben wir keine Chance. So ein Verhalten ist absolut unsportlich, aber so ist die Welt.
Der angesprochene User ist auf gar keinen Fall 18 - das stimmt. Es ist aber auch keine Eigenkreation. Und schreiben darf ja jeder über alkoholische Cocktails - oder?
Der angesprochene User verträgt keine Kritik, ist mir grade mal bei den Rezeptkommentaren aufgefallen...
Also das Rezept kann man wohl stehen lassen, allerdings klingt das für mich sehr unappetitlich. Testen werde ich das nicht. Aber um die Qualität der Rezepte solcher User geht es ja nicht...
Das Intresse an Cocktails des genannten Users sagt der Nickname ja schon aus, alkoholische Rezepte einstellen darf er, aber bewerten ja eigentlich nicht? Damit wären wir wieder bei der Frage vom Alkoholkonsum Minderjähriger.
Ich kann mich nicht entscheiden was ich für angemessen halte.
Ich finde das auch ein sehr heikles Thema. Im Prinzip sehe ich das so wie jean.11, da er es nicht als Eigenkreation angegeben hat, spricht ja im Prinzip nichts gegen das Einstellen - er kann es ja z.B. aus einem Buch übernommen haben und daran ist nichts verwerflich.
Ob wir jedoch bei allen Bewertungen darauf achten sollen, ob der User bereits über 18 ist, halte ich angesichts von 2695 registrierten Usern für fraglich
Drauf achten sollen schon...aber für umsetzbar halte ich dies auch nicht. Es gibt ja auch genug Nutzer die ihr Alter nicht angeben...
Edit: Ich zum Beispiel
Wir können als Community niemanden verbieten, die Rezepte die man bei CS hier lesen kann, auszuprobieren.
Das kann eine Bücherei, die Cocktailbücher verkauft, auch nicht.
Wenn ein minderjähriger einen Cocktail trinkt, der bei CS als Rezept drinsteht, ist es doch nicht unsere Schuld, das er an die Spirituosen gekommen ist!
Und ob nun das Alter angegeben wird oder nicht, nachweisen können wir sowieso nicht, ob die Altersangabe korrekt ist, von daher ist sie auch ziemlich unwichtig.
Mit den Eigenkreationen, wenn er sein Alter angegeben hat, find ichs ok, wenns rausgenommen wird. Ich seh es zwar nicht so eng, aber ich kann eure Argumente gut nachvollziehen und habe auch kein Problem damit, das so wie ihr zu handhaben.
Ich werde das demnächst mal nachfragen, ich kenne einige Jurastudenten.
Ist ne gute Idee - würde mich wirklich interessieren. Auch die Rechtslage mit Tabak - muß ich da jedesmal, wenn ich um eine Zigarette gebeten werde, den Ausweis verlangen? Ich meine, ansehen tut man das Alter ja vielfach nicht.
Was den Tabak angeht:
Es ist egal ob Tabak verkauft oder weitergegeben wird, grundsätzlich darf Tabak nur an volljährige Personen abgegeben werden ( §10 Jugendschutzgesetz), einzige Ausnahme könnte in Privathaushalten sein, sprich, wenn ein Elternteil Zigaretten an sein 17 jähriges Kind abgibt ist das nicht strafbar.
Ich finde man sollte ihn lassen, jeder hat das Recht seinen Cocktail zu benennen wie es ihm gefällt. Da der Name keinen beleidigt und auch nicht wirklich antößig ist bin ich dafür ihn so zu lassen wie er eingetragen wurde.
Der Name ist sicher nicht schön, aber so einfach umbenennen würde ich ihn nicht. Wenn der Autor bereit ist, sich einen neuen Namen einfallen zu lassen, kein Thema, aber ansonsten hat das Ganze wieder den bitteren Zensur-Beigeschmack. So schlimm, dass soetwas nötig wäre, ist es meiner Meinung nach nicht.
Ist ja bekannt, dass Cocktailnamen nicht immer der Brüller sind (Sperma und Co).