Cocktailforum

25. Februar 2009, 15:40
jg-company
497 Beiträge

pina_dreams schrieb:
...aber dass dann im Ernstfall beweisen können....Verwirrt


exakt... da kannste ganze Aktenordner abgeben *ungelogen*
25. Februar 2009, 15:42
jg-company
497 Beiträge

p.k schrieb:

Deine Homepage ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung eindeutig gewerblich geprägt und unterliegt somit den Impressumsvorschriften für gewerblichen Internetauftritt.

Das Finanzamt kann Dir erstmal nichts - solange Du eine Einkommenssteuererklärung abgibst. Da sind dann natürlich auch die Kosten für den Internetauftritt geltend zu machen.


*zustimm*

Finanzamt: Stimmt nicht die unterstellen dir das einfach und damit kein verfahren eröffnet wirst musst du das Gegenteil beweisen. Verfahren bedeutet Anwalt, Ärger und Streß...
25. Februar 2009, 15:44
jg-company
497 Beiträge

redsunflower schrieb:
Hmm... Okay.
Und wie mach ich die ungewerblich? ^^
In dem ich die Preise rausnehme?
Oder muss ich die ganze Seite löschen?

Traurig

Voll bescheuert ^^


Richtiges Impressum rein oder einfach die Seite so aufbauen, dass es dein hobby ist und die Menschen unter der Hand ansprechen. Alleine die tasache das du Sachen, Erfahrung und Bilde rhast lässt drauf schließen das du was eingenommen hast.
So denken die da.
25. Februar 2009, 15:47
p.k
4665 Beiträge

redsunflower schrieb:
Hmm... Okay.
Und wie mach ich die ungewerblich? ^^
In dem ich die Preise rausnehme?
Oder muss ich die ganze Seite löschen?

Traurig

Voll bescheuert ^^


Tja, das Rechtssystem... aber so schlimm ist es gar nicht. Die wesentlichen Daten stehen ja bereits im Impressum; und die Angabe der Umsatzsteuer-ID ist nur erforderlich, wenn Du eine hast. Und die brauchst Du erst bei Erstellung der ersten Rechnung.

Ich würde ganz einfach dem zuständigen Finanzamt eine kurze Meldung machen, daß Du Dich darauf vorbereitest und Dich sofort meldest, sobald die ersten Aufträge da sind. Sollte genügen.
25. Februar 2009, 15:48
p.k
4665 Beiträge

jg-company schrieb:
p.k schrieb:

Deine Homepage ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung eindeutig gewerblich geprägt und unterliegt somit den Impressumsvorschriften für gewerblichen Internetauftritt.

Das Finanzamt kann Dir erstmal nichts - solange Du eine Einkommenssteuererklärung abgibst. Da sind dann natürlich auch die Kosten für den Internetauftritt geltend zu machen.


*zustimm*

Finanzamt: Stimmt nicht die unterstellen dir das einfach und damit kein verfahren eröffnet wirst musst du das Gegenteil beweisen. Verfahren bedeutet Anwalt, Ärger und Streß...


Wie gesagt, wenn Du eine Erklärung mit Umsatz Null abgibts, dann muß das FA das so erstmal akzeptieren.
25. Februar 2009, 15:57
redsunflower
117 Beiträge

Naja ne Umsatzsteuer-ID hab ich ja nicht, da ich noch nicht angemeldet hab. Wofür auch Zwinker
Habe einmal auf nem Straßenfest Cocktails ausgeschenkt.
Aber da hat die Zuständige irgendwelche Sachen auch angemeldet oder so meinte sie.
Das war auch nur Hobby und einmal. Da muss man sich ja wohl nicht anmelden ^^
Von da stammt ja auch das Bild.

Glaub ich ruf da echt mal an und frage mal wie es so is ^^


p.k schrieb:
redsunflower schrieb:
Hmm... Okay.
Und wie mach ich die ungewerblich? ^^
In dem ich die Preise rausnehme?
Oder muss ich die ganze Seite löschen?

Traurig

Voll bescheuert ^^


Tja, das Rechtssystem... aber so schlimm ist es gar nicht. Die wesentlichen Daten stehen ja bereits im Impressum; und die Angabe der Umsatzsteuer-ID ist nur erforderlich, wenn Du eine hast. Und die brauchst Du erst bei Erstellung der ersten Rechnung.

Ich würde ganz einfach dem zuständigen Finanzamt eine kurze Meldung machen, daß Du Dich darauf vorbereitest und Dich sofort meldest, sobald die ersten Aufträge da sind. Sollte genügen.

25. Februar 2009, 17:53
el_muerte
10915 Beiträge

redsunflower schrieb:

aber ich habe ja nix eingenommen wovon ich dem staat was geben könnte ^^
daher können die mir doch nix...


Und wie willst du das beweisen?Verwirrt
25. Februar 2009, 21:21
redsunflower
117 Beiträge

Weiß ich spontan nicht ^^
Ich find es doof dass man das überhaupt beweisen muss.
Und dass das nicht andersrum ist!
Dass die auffweisen müssen dass ich was eingenommen haben soll! Die wollen doch was Zwinker

26. Februar 2009, 11:06
p.k
4665 Beiträge

redsunflower schrieb:
Weiß ich spontan nicht ^^
Ich find es doof dass man das überhaupt beweisen muss.
Und dass das nicht andersrum ist!
Dass die auffweisen müssen dass ich was eingenommen haben soll! Die wollen doch was Zwinker


Du mußt auch nichts beweisen. Das Problem liegt anders: sobald Du gewerblich tätig wirst (und das beginnt mit der Werbung), bist Du einkommensteuerpflichtig. Also mußt Du eine Einkommensteuererklärung abgeben - jeweils bis 31.05. des Folgejahres; die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Und diese Erklärung ist für das Finanzamt bindend - und kann nur durch eine Betriebsprüfung durch das FA widerlegt bzw. korrigiert werden. Also soweit alles kein Problem.

Aber: wird keine Erklärung abgegeben, dann darf das Finanzamt die Einkünfte schätzen. Und dann hast Du das Problem, diese Schätzung zu widerlegen.

Wie gesagt, ich würde mit dem FA Kontakt aufnehmen, denen kurz schildern, wie die Sachlage ist und zusichern, daß beim ersten Geld auch Steuererklärungen gemacht werden. Sollte vollkommen unproblematisch sein. Eigentlich reicht sogar die kurze Mitteilung "ich möchte irgendwann gewerblich Cocktails ausschenken, erziele derzeit aber noch keine Einnahmen".
26. Februar 2009, 12:00
jg-company
497 Beiträge

Jetzt nochmal ne Frage: Darf man einfach so Alkohohl ausschenken oder braucht man dazu nicht eine Schankgenehmigung??
26. Februar 2009, 12:28
Achim
9038 Beiträge

Ich denke man braucht eine.
26. Februar 2009, 13:43
redsunflower
117 Beiträge

Ich glaub das kommt drauf an...
Wenn du in einer Disco ausschenkst oder so brauchst du eine. Aber ich glaub wenn man zu Privatpersonen geht, dann brauch man keine.

--> Glaube ich!!
Laechel
26. Februar 2009, 13:55
Bolle
2051 Beiträge

Ich könnte mir vorstellen, dass man keine braucht, wenn man bei Feiern von Bekannten oder Freunden mixt, aber sobald du zum Beispielt auf Geschäftsfeiern mixt o.Ä., dann denke ich braucht man eine.
Aber ich kann auch nur mutmaßen...
26. Februar 2009, 14:15
Tumbler
3038 Beiträge

Ich glaubs auch so wie ihr, wenn man es "offiziell" und gewerblich macht ist sowas sicherlich Voraussetzung, wenn man es allerdings hobbymäßig und ohne Einkünfte ( Grins ) auf ner Party von Freunden/Familien macht braucht man sowas ja nicht.

Wink Tumbler
26. Februar 2009, 16:30
p.k
4665 Beiträge

Naja, eine Schankgenehmigung ist erforderlich, wenn an die Allgemeinheit ausgeschenkt wird - also nicht bei geschlossenen Veranstaltungen. Allerdings ist eine Schankgenehmigung auch kein Problem: beim Ordnungsamt beantragen; Art und Umfang des Ausschanks mitteilen, Gebühr zahlen, fertig.